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Wann Handyvertrag kündigen

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Handyvertrag kündigen, aber richtigHandyvertrag kündigen

Wer kennt es nicht? Man versäumt es, seinen Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen,und schon hat sich der Vertrag automatisch verlängert. Das ist ärgerlich. Vor allem wenn man vor hatte, den Anbieter zu wechseln oder seinen Tarif zu ändern. Wenn man es versäumt, seinen Handyvertrag zu kündigen, dann ist man mindestens ein weiteres Jahr an seinen Vertrag gebunden und kann dies auch nicht ändern. Nur wann sollte man seinen Handyvertrag kündigen? Was ist dabei zu beachten?

Wann sollte ich meinen Handyvertrag kündigen?

Vorab ist es wichtig, dass man weiß, an welchem Datum man seinen Handyvertrag abgeschlossen hat und was für eine Laufzeit er hat. Was man auch unbedingt wissen sollte, ist die Tatsache, dass man seinen Handyvertrag drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen muss. Wenn man also beispielsweise seinen Handyvertrag am 10.06.2015 abgeschlossen hat, und dieser eine Laufzeit von einem Jahr hat, dann muss die Kündigung bis zum spätestens 10.03.2016 beim Anbieter eingegangen sein.

Wie sollte die Kündigung aussehen?

Jetzt, wo die Frage geklärt ist, wann man den Handyvertrag kündigen muss, stellt sich die Frage, wie die Kündigung des Handyvertrages aussehen sollte. Normalerweise sollte es reichen, wenn man einen Zwei-Zeiler verfasst. Dieser könnte folgendermaßen aussehen: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Handyvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen ….“. Beim Verfassen der Nachricht ist es wichtig, dass man vor dem eigentlichen Anschreiben seine Handynummer, sowie seine Kundennummer angibt.

Auf welchen Wegen kann ich meine Kündigung einreichen

Die Kündigung des Handyvertrages kann auf unterschiedlichen Wegen beim Anbieter eingereicht werden. Wenn es schnell gehen muss, und der Brief rechtzeitig ankommen soll, dann kann man ihn per Einschreiben schicken. Das ist wohl der sicherste Weg, weil hier gewährleistet ist, dass der Brief definitiv ankommt. Eine E-Mail ist heutzutage dem Einschreiben gleichgestellt. Diese ist zu empfehlen, wenn einem erst sehr spät einfällt, dass man seinen Handyvertrag kündigen muss.

Bei der E-Mail kommt einem auch zugute, dass man nachweisen kann, an welchem Datum und um welche Uhrzeit die Mail abgeschickt worden ist. Man kann die Kündigung auch auf persönlichem Wege einreichen. Dazu muss man mit der Kündigung einfach beim Anbieter vorbei gehen und diese dort abgeben. Zu guter letzt kann man seinen Handyvertrag kündigen, indem man die Kündigung ganz normal mit der Post verschickt. Hier sollte man aber berücksichtigen, dass es per Post manchmal länger dauert, bis der Brief, in diesem Falle die Kündigung, beim Empfänger ankommt.

Zusammenfassung: Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass man mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit seinen Handyvertrag kündigen muss. Zum Handyvertrag kündigen reicht normalerweise ein Zwei-Zeiler. Die Kündigung kann persönlich eingereicht werden, oder man verschickt sie per E-Mail, als Einschreiben oder ganz normal mit der Post.

 

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