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Wie viel Urlaub bei 450 Euro Job

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450 Euro Job Wieviel UrlaubBeim 450 Euro Job besitzt der Minijobber oder der geringfügig Beschäftigte im Gegensatz zu den Vollzeitkräften grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerrechte, auch wenn die Umsetzung natürlich in kleineren Unternehmen ohne Betriebsrat öfters nicht ohne Probleme abläuft.

Eine geringere Einstufung des Arbeitnehmerstatus aus steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Gesetzesvorgaben ist beim 450 Euro Job nicht statthaft. Das trifft selbstverständlich auch auf den Urlaubsanspruch zu.

Die arbeitsrechtlichen Säulen bestehen beim 450 Euro Job aus Urlaub, Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen und Jugendarbeitsschutz. Vom Gesetzgeber ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub festgelegt.

Gesetzesregelung zum Urlaubsanspruch 450 Euro Job

Laut § 3 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) beträgt der Anspruch beim 450 Euro Job wenigstens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Wird der allgemeine Urlaubsanspruch durch einen Tarifvertrag oder durch eine betriebliche Übung mehr als das gesetzliche Minimum erhöht, steht der 450 Euro Job auch Urlaubsanspruch in dieser Ausdehnung zu. Der geringfügig Beschäftigte erhält die selben Rechte wie ein „normaler Arbeitnehmer“. Durch den Grundsatz der Gleichbehandlung ist eine Benachteiligung ohne sachliche Gründe ausgeschlossen. Gewährt der Arbeitgeber den vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern einen längeren Jahresurlaub, kann der Urlaubsanspruch beim 450 Euro Job sogar noch höher ausfallen, als die übliche Berechnung.

Zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Gesetzes im Januar 1963 wurde seinerzeit von einer Sechs-Tage-Woche ausgegangen, um vier Wochen Jahresurlaub zu garantieren. Heutzutage müssen die sechs Tage pro Woche und die damit verbundenen 24 Werktage im Jahr auf die gängige Fünf-Tage-Woche ausgerechnet werden. Ein besonderes Merkmal beinhaltet der Minijob: Es spielt keine Rolle, welche Stundenanzahl täglich erworben werden, in der Theorie genügt bereits eine Stunde. Wichtig ist nur, wie viele Tage der Minijobber an seiner Arbeitsstelle anwesend ist. Diese Tage werden als Arbeitstage berücksichtigt und daraus werden die Urlaubstage berechnet.

Einfache Berechnung – Urlaubsanspruch 450 Euro Job

Für die Berechnung der Urlaubstage werden die wöchentlichen Arbeitstage mal 24 geteilt durch die sechs Werktage wöchentlich, die das Gesetz vorgibt und ergibt das Anrecht auf Urlaub in Werktagen. Es wirkt etwas komplex, ist aber in der Praxis leicht anzuwenden.

Beispiel:

  • Ein Arbeitstag wöchentlich: 1 x 24 : 6 ergibt 4 Urlaubstage
  • Zwei Arbeitstage pro Woche: 2 x 24 : 6 ergibt 8 Urlaubstage
  • Fünf Arbeitstage wöchentlich: 5 x 24 : 6 ergibt 20 Urlaubstage

In den meisten Firmen ist der Urlaubsanspruch beim 450 Euro Job dennoch höher und folglich wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche ausgerechnet. Somit darf bei diesen Fällen nur durch 5 Tage und nicht durch 6 Tage geteilt werden. Unter Zugrundelegung dieser Berechnung dürfen Urlaubstage beim 450 Euro Job keinesfalls auf arbeitsfreie Tage, z.B. Feiertage fallen.

Der Gesetzgeber erlaubt es nicht, den gesetzlichen Mindesturlaub zu unterschreiten. Es bleibt allerdings dem Arbeitgeber überlassen, die Urlaubstage beim 450 Euro Job zu erhöhen (§ 13, Abs. 1 BurlG). Die Berechnung wirkt kompliziert, basiert allerdings auf dem Ausgangspunkt der Sechs-Tage-Woche, die in den 1960er Jahren beim Beschluss des Gesetzes durchgängig als Grundlage benutzt wurde. Der Gesetzgeber wollte aus der damaligen Grundlage einen vierwöchigen Erholungsurlaub umsetzen.

Die Ausrechnung war bereits seit Anfang an kompliziert, denn zu der damaligen Zeit gab es Schichtarbeiter und viele weitere Konstellationen der Arbeitszeit. Dadurch wird die Ausrechnung des zustehenden Anspruchs auf Mindesturlaub im Dreisatz des BUrlG § 11 vorgeschrieben. Mit dieser Berechnung werden immer wieder vier Arbeitswochen jährlich als Urlaub ausgewiesen. Beim 450 Euro Job erhält der Minijobber, der einen Tag in der Woche seiner Arbeit nachgeht, jährlich vier Urlaubstage.

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