Was ist eine eidesstattliche Versicherung
Im Jahr 1999 kam der Entschluss des Staates, dass der Gerichtsvollzieher die Aufgabe hat, die Eidesstattliche Versicherung zu vollstecken. Im Wesentlichen gibt es drei Arten der eidesstattlichen Versicherung.
Zum einen ist das die Forderungspfändung, die Herausgabe-Vollstreckung und die Geldforderung. Die Grundlage für das jeweilige Verfahren bildet der Herausgabeanspruch von den beweglichen Gegenständen. Bei einer Eidesstattlichen Versicherung bestätigt der Schuldner, dass er den Gegenstand nicht hat. Der Schuldner ist dazu verpflichtet, ein Vermögensverzeichnis erstellen zu lassen und dieses mit seinen Angaben zu ergänzen. In diesem Vermögensverzeichnis werden alles Ausgaben und Einnahmen aufgelistet und der Schuldner hat alles dazulegen.
Wofür ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig
Eigentlich ist die Eidesstattliche Versicherung keine Vollstreckungsverhandlung. Sie ist hauptsächlich dafür da, dass der Gläubiger Informationen über den Schuldner erhält. Der Gläubiger sieht die ganzen finanziellen Probleme von dem Schuldner. Wenn man die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wird diese in das Schuldnerverzeichnis eingetragen und ist ab diesem Tag zwei Jahre lang gültig. Eine Veränderung wie zum Beispiel Erbschaften oder ein neues Einkommen musst du unverzüglich angeben. Zudem bekommt die Schufa auch die Kenntnis von deiner Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.
Warum einer eidesstattlichen Versicherung zustimmen
Die Vorteile des Schuldners liegen darin, dass er leichter Ratenzahlungen mit seinen Gläubigern vereinbaren kann. Das Verfahren unterliegt strengen Vorschriften. Folge den Tipps von den Leuten, die das alles schon einmal durchgemacht haben. Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den Schuldner zum Gerichtstermin vorzuladen. Hierfür musst du die Tipps für das Vermögensverzeichnis beachten, dieses musst du nämlich vorlegen und mit dem Eid bestätigen, dass du die Wahrheit sprichst. Wenn du aber nicht die Wahrheit sagst, kann das fatale Folgen für dich haben. Bei Falschaussage in Sachen der Eidesstattlichen Versicherung kann dies mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren geahndet werden.
Änderungen der eidesstattlichen Versicherung
Seit dem 1. Januar 2013 wird die eidesstattliche Versicherung „Vermögensauskunft“ genannt. Es wurde auch festgelegt, dass die Eidesstattliche Versicherung nur noch zwei Jahre lang gültig ist anstatt drei. Ein weiterer Vorteil von der Eidesstattlichen Versicherung ist, dass es die gütliche Einigung der Parteien fördert. Die Erklärung wurde immer in das Schuldnerverzeichnis von dem zuständigen Amtsgericht eingetragen. Somit wurde die Recherche von dem Gerichtsvollzieher und Gläubiger sehr schwer. Ab 2013 wurde in jedem Bundesland ein zentrales Vollstreckungsgericht eingerichtet und dazu noch eine Auskunftsstelle.
Tipps für Schuldner
Die Schuldnerverzeichnisse können Länderübergreifend über das Internet abgefragt werden. Durch das Neue Gesetz seit dem Jahr 2013, kann man der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis mit einer Ratenzahlung noch aus dem Weg gehen. Der Schuldner versichert dem Gerichtsvollzieher mit der Eidesstattlichen Versicherung, dass er keine Vermögenswerte, kein Geld, oder Grundstücke/Immobilien besitzt die dafür beitragen könnten, dass der Gläubiger sein Geld bekommt. Wenn der Schuldner über nichts verfügt was pfändbar ist, muss er die Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Es gibt auch eine Pfändungsfreigrenze die das Einkommen schützt. Derzeit liegt dieser Freibetrag bei knappen 1000€. Die Tipps der Gerichtsvollzieher darfst du nicht befolgen, sie sind nämlich nicht auf deiner Seite sondern auf der Seite von deinem Gläubiger. Die Tipps können hinterlistig und falsch sein. Ein Gerichtsvollzieher verrichtet auch nur seine Arbeit und will mit falschen Tipps mehr Kapital herausschlagen.