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Welche Versicherung ist Pflicht

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Tipps Pflicht-VersicherungIn Deutschland freie Entscheidung zur Versicherung?

In Deutschland ist der größte Teil aller Versicherungen freiwillig. Damit will der Gesetzgeber das Recht des Einzelnen auf seine freie Entscheidung über den Abschluss oder Nichtabschluss einer Versicherung, also die weitgehende Vertragsfreiheit gewährleisten. Welche Versicherungen sinnvoll sind, darüber kann man sich im Internet wertvolle Tipps holen.

Es gibt aber auch einige Lebensbereiche, in denen ein Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, weil die finanzielle Absicherung gegen einige Risiken als Existenz sichernd unbedingt notwendig erscheint. Die Pflichtversicherungen werden in zwei große Gruppen unterteilt, die gesetzlichen Pflichtversicherungen und die vertraglichen Absicherungspflichten.

Welche Versicherung ist jetzt nun Pflicht

Eine sehr wichtige Pflichtversicherung ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Jeder Mensch, der in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt, muss eine Autoversicherung abschließen. Er bekommt sonst sein Fahrzeug gar nicht zugelassen. Der Grund, für diese Versicherung die Versicherungspflicht einzuführen, liegt in der Höhe der Schäden, die bei Unfällen im Straßenverkehr jedes Jahr entstehen. Gerade bei Unfällen mit Personenschäden und Massen-Verkehrsunfällen mit vielen Beteiligten, die in der Praxis leider oft vorkommen, können die entstehenden Schadenskosten so hoch ausfallen, dass kaum ein Unfallverursacher sie ersetzen könnte. Dazu kommt noch, dass für Fahrzeugbesitzer die Gefährdungshaftung gilt, nach der sie auch für Unfälle haften, die sie gar nicht schuldhaft verursacht haben, sondern die sich allein aus der Betriebsgefahr ergeben.

Weitere Versicherungen die Pflicht sind

Eine andere Pflichtversicherung (zumindest in den Bundesländern Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg) ist die Hundehaftpflichtversicherung. In anderen Bundesländern ist sie nur für bestimmte Hunderassen vorgeschrieben, in wieder anderen Bundesländern ist diese Versicherung noch freiwillig.

Vertragliche Absicherungspflichten haben verschiedene Berufsgruppen. Sie müssen zur Ausübung ihres Berufes eine Berufshaftpflichtversicherung für sich und ihre Angestellten abschließen. Ohne eine solche Versicherung erhalten sie gar keine Zulassung für ihre gewerbliche Tätigkeit. Zu dem betroffenen Personenkreis gehören zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Architekten, Notare etc.

Auch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung ist in bestimmten Branchen eine Pflichtversicherung, genauso wie die Haftpflichtversicherung bei Vereinen, die als riskant eingestufte Hobbys betreiben (Sportschützen, Bogenschützen). Ebenfalls eine Pflichtversicherung ist die Jagdhaftpflichtversicherung. Gemäß Bundesjagdgesetz müssen sowohl Berufsjäger als auch Hobby-Jäger eine solche Versicherung haben.

Auch der Staat hat die eine oder andere Versicherung die Pflicht ist

Eine zweite Gruppe der Pflichtversicherungen sind die gesetzlichen Sozialversicherungen. Jeder in Deutschland tätige Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin muss eine Rentenversicherung, eine Krankenversicherung, eine Arbeitslosenversicherung, eine Pflegeversicherung und eine gesetzliche Unfallversicherung haben. Diese Art von Versicherung hat das Ziel, jeden Arbeitnehmer gegen die grundlegenden Lebensrisiken zu schützen und ihn auch unabhängig vom Gesundheitszustand, vom Alter und den finanziellen Möglichkeiten preisgünstigen Zugang zu den notwendigen Versicherungsarten zu ermöglichen.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen werden zum Teil von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert und ihre Beiträge sind abhängig vom Einkommen. Dadurch müssen Menschen mit höherem Einkommen auch höhere Beiträge zahlen als die Niedrig-Verdiener.

Für Selbstständige gilt die Sozialversicherungspflicht nicht. Sie können sich aber auch freiwillig bei der GKV versichern. Das trifft genauso für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu, die eine bestimmte Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Auch sie können für den darüber hinausgehenden Teil ihres Einkommens teilweise freiwillige Beiträge zahlen. Auch zu dieser Problematik finden sich Tipps im Netz. Ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherungen endet mit dem Renteneintritt. Lediglich die Kranken-und die Pflegeversicherung muss auch von den Rentnerinnen und Rentnern bezahlt werden.

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